Bereits seit mehreren Jahren gelten die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU). So schreiben die Finanzbehörden u.a. vor, dass alle anIhrer Registrierkasse,
oder Ihrem Kassen-/Waagensystem getätigten
Vorgänge, aufgezeichnet werden müssen. Seit dem 01.01.2002 hat die Finanzverwaltung das Recht, auf steuerrelevante Daten - auch vorangegangener Wirtschaftsjahre - zuzugreifen. Steuerpflichtige
Betriebe, die das Thema bisher auf die lange Bank geschoben haben, sollten das Versäumte nun schleunigst nachholen und ihr(e) Kassen- bzw. Waagensystem(e)für die Anforderungen der GDPdU fit
machen.