GDPdU - Aufbewahrungspflicht digitaler Unterlagen bei Bargeschäften


Digitale Aufzeichnungspflicht von Umsatz- & Programmdaten

Bereits seit mehreren Jahren gelten die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU). So schreiben die Finanzbehörden u.a. vor, dass alle anIhrer Registrierkasse, oder Ihrem Kassen-/Waagensystem getätigten
Vorgänge, aufgezeichnet werden müssen. Seit dem 01.01.2002 hat die Finanzverwaltung das Recht, auf steuerrelevante Daten - auch vorangegangener Wirtschaftsjahre - zuzugreifen. Steuerpflichtige Betriebe, die das Thema bisher auf die lange Bank geschoben haben, sollten das Versäumte nun schleunigst nachholen und ihr(e) Kassen- bzw. Waagensystem(e)für die Anforderungen der GDPdU fit machen.

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Informationsschreiben zur GDPdU-Richtlinie
GDPDU_INFOSCHREIBEN.pdf
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